BGH: Eine “c/o-Anschrift” kann für das Verfahren ausreichend sein
In einem aktuellen Urteil hat der BGH klargestellt, dass eine “c/o-Adresse” für Verfahrenszwecke ausreichen kann, auch wenn die Stiftung keine Geschäftsstelle hat. Dies ist eine
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In einem aktuellen Urteil hat der BGH klargestellt, dass eine “c/o-Adresse” für Verfahrenszwecke ausreichen kann, auch wenn die Stiftung keine Geschäftsstelle hat. Dies ist eine
Das Mäzenatentum von Unternehmen kann zum Problem werden, wenn der Spendenempfänger eng mit dem Unternehmen verbunden ist. Die Spenden können dann als verdeckte Gewinnausschüttung gelten.
Satzungsänderung Das Oberlandesgericht Hamm hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Stifter berechtigt ist, Beschlüsse der Stiftung nach deren Anerkennung anzufechten. Außerdem befasste
Eine Stiftung zu gründen kann schnell gehen. Ist eine Stiftung jedoch erstmal gegründet, kann nachträglich fast nichts mehr geändert werden. Deswegen kann bei der Gründung
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