Die Gründung einer Treuhandstiftung ist aus organisatorischen Gründen grundsätzlich leichter zu verwirklichen als die Gründung ihrer größeren Schwester. Der zentrale Unterschied besteht darin, dass die Treuhandstiftung nicht durch die Stiftungsbehörde anerkannt werden muss. Dieser Umstand trägt enorm zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands bei der Gründung einer Treuhandstiftung bei. Sie entsteht durch die Unterzeichnung des Treuhandvertrages direkt nach Übertragung des Stiftungsvermögens auf das Konto des Treuhänders.
Eine Treuhandstiftung lässt sich in der Regel bereits mit 10.000 € Ausstattungsvermögen gründen. Das ist allerdings nicht der einzige Vorteil dieser Stiftungsform. Die Vorteile der Treuhandstiftung im Überblick:
Die Treuhandstiftung ist in die Verwaltung eines Treuhänders eingegliedert, so dass dem Vertrauen zwischen dem Stifter und dem Treuhänder besonderes Gewicht zukommt. Wenn Du Dich für uns als Treuhänder entscheidest, kannst Du sicher sein, dass Deine Stiftung und Dein Vermögen in guten Händen ist. Wir haben das Fachwissen, die Erfahrung und die Leidenschaft, das Lebenswerk unserer Mandanten zu verewigen!
Das Stiftungsgeschäft
Damit bringt der Stifter seinen Willen zum Ausdruck, dass er eine Stiftung gründen will. Durch das Stiftungsgeschäft verpflichtet sich der Stifter eine treuhänderische Stiftung in Trägerschaft des von ihm bestimmten Treuhänders zu errichten. Gleichzeitig gibt der Stifter sein Einverständnis, dass das Stiftungsvermögen auf den Treuhänder übertragen wird. Im Gegenzug verpflichtet sich der Treuhänder das übertragene Vermögen separat von seinem sonstigen Vermögen zu verwalten und ausschließlich zur Erfüllung des Stiftungszweckes zu verwenden.
Der Treuhandvertrag
Der Treuhandvertrag gewährt dem Stifter Rechtssicherheit im Hinblick auf das dem Treuhänder unter Auflagen übertragene Vermögen. Ferner ergänzt der Treuhandvertrag die Bestimmungen der Stiftungssatzung, die ebenfalls wesentlicher Bestandteil des Treuhandvertrages ist.
In der Stiftungssatzung wird u.a. der Stiftungszweck und die Vermögensausstattung der Stiftung festgelegt.
Beginn der Stiftungsarbeit
Nachdem die Treuhandstiftung mit dem entsprechenden Vermögen ausgestattet worden ist und alle Formerfordernisse erfüllt worden sind, kann der Treuhänder seiner Aufgabe nachgehen: der Erfüllung des Stiftungszwecks. Für seine Tätigkeit als Stiftungstreuhänder erhält dieser eine entsprechende Vergütung, die zwischen Stifter und Treuhänder vereinbart wird.