Das Stiftungsregister: Mehr Transparenz für Stiftungen in Deutschland

Die deutsche Stiftungslandschaft steht vor einer bedeutenden Neuerung: Ab 2026 wird das bundesweite Stiftungsregister eingeführt. Diese Reform bringt mehr Transparenz, Rechtssicherheit und einheitliche Standards für alle Stiftungen in Deutschland mit sich.

Bislang waren Informationen zu Stiftungen nur in landesspezifischen Verzeichnissen ohne Publizitätswirkung zu finden.

Das neue Register wird diese Situation grundlegend ändern und für alle am Stiftungswesen Beteiligten, von Stiftern und Begünstigten bis hin zu Geschäftspartnern und Behörden, verlässliche Informationen bereitstellen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was das Stiftungsregister konkret für bestehende und neue Stiftungen bedeutet, welche Daten erfasst werden und wie diese wichtige Neuerung den Rechtsverkehr mit Stiftungen in Deutschland verbessern wird.

Was ist das Stiftungsrecht?

Das Stiftungsrecht umfasst die gesetzlichen Vorschriften und Normen, die bei der Errichtung und Verwaltung von Stiftungen zu beachten sind.

Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 80 bis 88, geregelt und wird durch Landesstiftungsgesetze sowie steuerrechtliche Vorgaben ergänzt. Es bildet die Grundlage für das gesamte Stiftungswesen in Deutschland.

Zentral ist dabei die Vereinheitlichung des Stiftungsrechts durch die Stiftungsrechtsreform, die zum Ziel hat, die teils unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer zu harmonisieren und mehr Rechtssicherheit für Stifterinnen und Stifter zu schaffen.

Die wichtigsten Grundlagen des Stiftungsrechts

Bevor eine Stiftung errichtet wird, lohnt sich ein Blick auf die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen, primär auf die verschiedenen Stiftungsformen und ihre jeweiligen Anforderungen.

1. Die rechtsfähige Stiftung als Standardmodell

Nach § 80 BGB ist die rechtsfähige Stiftung die häufigste Stiftungsform. Sie ist ein eigenständiges Rechtssubjekt des bürgerlichen Rechts, das mit Anerkennung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde entsteht.

Wesentliche Voraussetzungen sind:

  • Ein dauerhafter Zweck zur Förderung von gemeinnützigen oder privatnützigen Zielen

  • Eine Satzung, die Stiftungszweck, Organe und Vermögensbindung regelt

  • Ein ausreichendes Stiftungsvermögen

  • Ein formalisiertes Stiftungsgeschäft zur Gründung

  • Beratung durch Stiftungsbehörden wird empfohlen, um frühzeitig rechtliche Hürden zu klären

2. Treuhandstiftungen im Vergleich

Treuhandstiftungen sind nicht rechtsfähig und werden durch eine Treuhänderin verwaltet. Sie unterliegen nicht der staatlichen Stiftungsaufsicht, bieten aber mehr Flexibilität, vorwiegend bei geringerem Kapitalbedarf. Diese Form wird oft gewählt, wenn der Einsatz von Startkapital geringer ausfallen soll.

Das Stiftungsregister – Transparenz für Stiftungen

Ein zentrales Element der Reform ist das Stiftungsregister, das ab 2026 bundesweit eingeführt wird. Es wird vom Bundesamt für Justiz geführt und enthält grundlegende Angaben zu rechtsfähigen Stiftungen wie Name, Sitz, Anschrift, Zweck, Organe sowie die Vertretungsmacht der handelnden Personen.

Das Register entfaltet Publizitätswirkung: Wer mit einer Stiftung in Kontakt tritt, kann sich auf die dort hinterlegten Angaben im Rechtsverkehr verlassen. Das fördert Vertrauen und verbessert die Nachvollziehbarkeit im gesamten Stiftungswesen.

Die Eintragung in das Stiftungsregister ist verpflichtend für alle rechtsfähigen Stiftungen und ersetzt bestehende, länderspezifische Stiftungsverzeichnisse.

Das Stiftungsverzeichnis, wie es bislang auf Länderebene existierte, wird damit vollständig abgelöst. Die Registerbehörde prüft die Daten und veröffentlicht sie zentral. Auch bestehende Stiftungen müssen sich registrieren lassen.

Grundlage für die Einführung ist das Stiftungsregistergesetz, das im Zuge der Stiftungsrechtsreform erlassen wurde. Die Einführung stärkt den Vertrauensschutz und sorgt für einheitliche Standards über alle Bundesländer hinweg. Dabei ist es egal, ob in Berlin, Düsseldorf oder anderswo in Deutschland.

Fazit: Rechtssicherheit und Transparenz durch modernes Stiftungsrecht

Das reformierte Stiftungsrecht bietet Stifterinnen und Stiftern heute mehr Transparenz, einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen und verlässliche Strukturen für die Gründung und Verwaltung von Stiftungen.

Mit der Einführung des bundesweiten Stiftungsregisters wird der Rechtsverkehr erheblich erleichtert und der Vertrauensschutz aller Beteiligten gestärkt.

Ob es um die Auswahl der passenden Stiftungsform, die Gestaltung der Satzung oder den rechtssicheren Eintrag in das Register geht. Eine fundierte Beratung durch erfahrene Rechtsanwälte und der frühzeitige Austausch mit den Stiftungsbehörden sind entscheidend.

Die Reformen sorgen dafür, dass Stiftungen in Deutschland künftig noch wirkungsvoller, transparenter und rechtlich belastbarer arbeiten können.

Haben Sie Fragen zur Eintragung in das Stiftungsregister oder benötigen Hilfe bei der rechtssicheren Gründung Ihrer Stiftung? 

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bei allen Fragen und Anliegen zur Seite.

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