Stiftung gründen – Ihr Weg zur nachhaltigen Vermögenssicherung und gesellschaftlichen Wirkung

Eine Stiftung zu gründen, ist weit mehr als eine bürokratische Entscheidung – es ist ein langfristiger Schritt, um Vermögen sinnvoll einzusetzen, gesellschaftliche Projekte zu fördern oder ein Unternehmen über Generationen hinweg zu sichern. Ob für gemeinnützige Zwecke, den Erhalt eines Familienvermögens oder als Unternehmensstiftung – es gibt zahlreiche Gründe, die für die Gründung einer Stiftung sprechen. Doch wie genau funktioniert dieser Prozess? Welche Rechtsformen gibt es, und welche finanziellen sowie steuerlichen Aspekte sollten Sie beachten? In diesem Artikel erhalten Sie eine fundierte Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie eine Stiftung gründen, welche rechtlichen Anforderungen gelten und wie Sie Ihr Stiftungskapital langfristig sichern.

Warum eine Stiftung gründen?

Die Entscheidung, eine Stiftung zu gründen, ist oft von persönlichen, finanziellen oder unternehmerischen Motiven geprägt. Während einige Stifter langfristig gesellschaftliche Projekte fördern möchten, suchen andere nach einer nachhaltigen Lösung zur Vermögenssicherung oder einem strategischen Weg zur Unternehmensnachfolge.

Gründe für die Gründung einer Stiftung

Es gibt viele gute Gründe, warum sich eine Stiftung als langfristige Struktur lohnt:

Familienstiftung: Sicherung des Familienvermögens

Eine Familienstiftung ist besonders attraktiv für Unternehmerfamilien oder wohlhabende Privatpersonen, die ihr Vermögen generationsübergreifend erhalten möchten.

  • Steuerliche Vorteile im Erbfall (keine Zerschlagung durch Erbschaftssteuer)
  • Schutz vor Fremdeinfluss (z. B. Schutz von Firmenanteilen vor Verkauf)
  • Klare Regelung für nachfolgende Generationen

Gemeinnützige Stiftung: Nachhaltige Förderung von Projekten

Eine gemeinnützige Stiftung kann in verschiedensten Bereichen wirken:

  • Soziale Zwecke: Förderung von Bildung, Gesundheit oder sozial benachteiligten Gruppen
  • Wissenschaft & Forschung: Unterstützung von Universitäten oder innovativen Projekten
  • Umweltschutz: Klimaprojekte, Naturschutzprogramme

Während gemeinnützige Stiftungen von vollständiger Steuerfreiheit profitieren, sind privatnützige Stiftungen vor allem für die familieninterne Vermögensverwaltung attraktiv.

Rechtsformen & Stiftungsarten

Bei der Gründung einer Stiftung spielt die Wahl der richtigen Stiftungsform eine entscheidende Rolle. Die gesetzlichen Vorgaben, steuerlichen Vorteile und Verwaltungskosten variieren je nach Art der Stiftung.

Rechtsfähige Stiftung vs. Treuhandstiftung

In Deutschland gibt es zwei Hauptkategorien von Stiftungen:

Rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts

  • Besitzt eigene Rechtspersönlichkeit
  • Unterliegt der Stiftungsaufsicht
  • Zweck, Organe und Verwaltung sind in der Stiftungssatzung festgelegt
  • Kapital bleibt erhalten, nur die Erträge werden genutzt

Treuhandstiftung (nicht rechtsfähige Stiftung)

  • Kein eigener Rechtsträger, wird von einem Treuhänder verwaltet
  • Flexibler in der Satzungsgestaltung als eine rechtsfähige Stiftung
  • Wird häufig genutzt, wenn eine Stiftung mit geringem Kapital starten soll
  • Geringere Verwaltungsaufwendungen

Gemeinnützige Stiftung & weitere Varianten

Gemeinnützige Stiftung

  • Fördert gesellschaftliche, soziale oder wissenschaftliche Projekte
  • Steuerbefreit (z. B. keine Körperschaft- und Erbschaftsteuer)
  • Kann Spenden und Zustiftungen erhalten

Familienstiftung

  • Dient dem Erhalt des Familienvermögens
  • Sicherung von Unternehmensanteilen & Immobilien
  • Erbersatzsteuer alle 30 Jahre

Unternehmensstiftung

  • Wird genutzt, um ein Unternehmen zu sichern und langfristig in Familienhand zu halten
  • Unternehmer können mit einer Stiftung Nachfolgeregelungen festlegen
  • Oft steuerlich begünstigt, wenn sie gemeinnützige Elemente integriert

Verbrauchsstiftung

  • Kapital kann innerhalb einer bestimmten Zeitspanne verbraucht werden
  • Ideal für Projekte mit festem Finanzierungsrahmen
  • Nach Ablauf des Kapitals erlischt die Stiftung

Die Wahl der richtigen Stiftungsform hängt von den individuellen Zielen, steuerlichen Aspekten und Verwaltungsaufwand ab.

Voraussetzungen & Schritte der Gründung

Die Gründung einer Stiftung ist ein formaler Prozess, der eine präzise Planung, klare Zielsetzung und die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben erfordert. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen und Schritte, die Sie beachten müssen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Festlegung des Stiftungszwecks: Ein klar definierter Zweck ist die Grundlage jeder Stiftung. Er muss dauerhaft umsetzbar sein (z. B. Bildungsförderung, Vermögensverwaltung, Umweltschutz).
  • Kapitalausstattung der Stiftung: Rechtsfähige Stiftungen benötigen je nach Bundesland meist ein Mindestkapital zwischen 50.000 € und 100.000 €. Treuhandstiftungen sind flexibler und können bereits ab 5.000 € gegründet werden. Das Kapital sollte nachhaltig angelegt sein, um den Stiftungszweck langfristig zu finanzieren.
  • Erstellung der Stiftungssatzung: Die Stiftungssatzung legt die Struktur, Verwaltung und Mittelverwendung fest. Sie enthält Regelungen zu Stiftungsorganen, dem Stiftungsvorstand und der Mittelverwendung.
  • Stiftungsgeschäft als Gründungsakt: Die Stiftungsgründung erfolgt durch das Stiftungsgeschäft – eine notarielle Erklärung oder ein Testament. Es dokumentiert die Errichtung der Stiftung, den Zweck und die Kapitalausstattung.
  • Anerkennung durch die Stiftungsbehörde: Eine rechtsfähige Stiftung muss von der zuständigen Stiftungsbehörde genehmigt werden.
Eine rechtsfähige Stiftung muss von der zuständigen Stiftungsbehörde genehmigt werden. Diese prüft, ob die Stiftung dauerhaft tragfähig ist und dem Stiftungsrecht entspricht. Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Stiftungsgründung
  • 1. Definition der Stiftungsziele: Welchen Zweck soll die Stiftung langfristig erfüllen?
  • 2. Wahl der Stiftungsform: Soll es eine rechtsfähige Stiftung, Familienstiftung oder Treuhandstiftung sein?
  • 3. Erstellung von Stiftungssatzung & Stiftungsgeschäft: Satzung aufsetzen: Regeln zur Mittelverwendung, Organe und Verwaltung definieren. Stiftungsgeschäft beurkunden: Notarielle Erklärung oder Testament erstellen.
  • 4. Kapitalausstattung & Finanzierungskonzept klären Mindestkapital bereitstellen (je nach Stiftungsform). Anlageoptionen & nachhaltige Finanzierung prüfen.
  • 5. Einreichung bei der Stiftungsbehörde & Anerkennung Stiftungssatzung & Stiftungsgeschäft einreichen. Nach Anerkennung erhält die Stiftung ihre Rechtsfähigkeit.
  • 6. Verwaltung & Umsetzung des Stiftungszwecks Erste Projekte starten & Verwaltung organisieren.
Bei einer gemeinnützigen Stiftung müssen jährliche Berichte an das Finanzamt und die Stiftungsbehörde erfolgen. Die Gründung einer Stiftung ist eine strukturierte und langfristige Entscheidung, die eine professionelle Beratung durch Steuer- und Rechtsexperten sinnvoll macht.

Voraussetzungen und Schritte der Gründung

Die Gründung einer Stiftung ist ein formaler Prozess, der eine präzise Planung, klare Zielsetzung und die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben erfordert. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen und Schritte, die Sie beachten müssen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Festlegung des Stiftungszwecks
  • Ein klar definierter Zweck ist die Grundlage jeder Stiftung.
  • Er muss dauerhaft umsetzbar sein (z. B. Bildungsförderung, Vermögensverwaltung, Umweltschutz).
Kapitalausstattung der Stiftung
  • Rechtsfähige Stiftungen benötigen je nach Bundesland meist ein Mindestkapital von ca. 150.000 € Treuhandstiftungen sind flexibler und können bereits ab 10.000 € gegründet werden.
  • Das Kapital sollte nachhaltig angelegt sein, um den Stiftungszweck langfristig zu finanzieren.
Erstellung der Stiftungssatzung
  • Die Stiftungssatzung legt die Struktur, Verwaltung und Mittelverwendung fest.
  • Sie enthält Regelungen zu Stiftungsorganen, dem Stiftungsvorstand und der Mittelverwendung.
Stiftungsgeschäft als Gründungsakt
  • Die Stiftungsgründung erfolgt durch das Stiftungsgeschäft – eine notarielle Erklärung oder ein Testament.
  • Es dokumentiert die Errichtung der Stiftung, den Zweck und die Kapitalausstattung.
Anerkennung durch die Stiftungsbehörde
  • Eine rechtsfähige Stiftung muss von der zuständigen Stiftungsbehörde genehmigt werden.
  • Diese prüft, ob die Stiftung dauerhaft tragfähig ist und dem Stiftungsrecht entspricht.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Stiftungsgründung

1. Definition der Stiftungsziele
  • Welchen Zweck soll die Stiftung langfristig erfüllen?
2. Wahl der Stiftungsform
  • Soll es eine rechtsfähige Stiftung oder Treuhandstiftung sein?
3. Erstellung von Stiftungssatzung & Stiftungsgeschäft
  • Satzung aufsetzen: Regeln zur Mittelverwendung, Organe und Verwaltung definieren.
  • Stiftungsgeschäft beurkunden: Notarielle Erklärung oder Testament erstellen.
4. Kapitalausstattung & Finanzierungskonzept klären
  • Mindestkapital bereitstellen (je nach Stiftungsform).
  • Anlageoptionen & nachhaltige Finanzierung prüfen.
5. Einreichung bei der Stiftungsbehörde & Anerkennung
  • Stiftungssatzung & Stiftungsgeschäft einreichen.
  • Nach Anerkennung erhält die Stiftung ihre Rechtsfähigkeit.
6. Verwaltung & Umsetzung des Stiftungszwecks
  • Erste Projekte starten & Verwaltung organisieren.
  • Bei einer gemeinnützigen Stiftung müssen jährliche Berichte an das Finanzamt und die Stiftungsaufsicht erfolgen.
Die Gründung einer Stiftung ist eine strukturierte und langfristige Entscheidung, die eine professionelle Beratung durch Steuer- und Rechtsexperten sinnvoll macht.

Rolle der Stiftenden & Organe

Die Stiftenden und Organe spielen eine zentrale Rolle in der Verwaltung und Umsetzung des Stiftungszwecks. Während Stifterinnen und Stifter die Vision und Finanzierung einer Stiftung prägen, übernehmen die Stiftungsorgane die operative Umsetzung und Kontrolle. Die Rolle der Stiftenden Stifterinnen und Stifter entscheiden über die Ziele, Mittel und Struktur der Stiftung. Ihre Aufgaben umfassen: Festlegung des Stiftungszwecks Sie definieren, welche gesellschaftlichen, familiären oder wirtschaftlichen Ziele verfolgt werden. Der Zweck wird in der Stiftungssatzung festgeschrieben. Bestimmung der Stiftungsform & Kapitalausstattung Sie entscheiden, ob eine gemeinnützige Stiftung, Familienstiftung oder Treuhandstiftung gegründet wird. Die Kapitalausstattung variiert je nach Zweck und Art der Stiftung. Wahl des Namens und der Anerkennung Der Name einer Stiftung kann mit dem Stifter verbunden sein oder neutral gehalten werden. Gemeinnützige Stiftungen genießen gesellschaftliche Anerkennung und steuerliche Vorteile.

Die Stiftungsorgane und ihre Aufgaben

Eine Stiftung benötigt klare Strukturen und Verantwortlichkeiten, um effizient zu arbeiten. Die wichtigsten Stiftungsorgane sind: 1. Stiftungsvorstand: Verantwortlich für die Verwaltung des Stiftungsvermögens. Setzt den Stiftungszweck gemäß der Satzung um. Erstellt Berichte für die Stiftungsaufsicht. 2. Stiftungsaufsicht & Kontrolle: Gemeinnützige Stiftungen unterliegen einer Aufsicht durch die Stiftungsbehörde. Die Aufsicht prüft, ob der Stifterwille und die gemeinnützigen Vorgaben eingehalten werden. 3. Beirat oder Kuratorium (optional): Kann beratend tätig sein und den Vorstand bei Entscheidungen unterstützen. Wird häufig in größeren Stiftungen oder Familienstiftungen eingesetzt.

Wer kann Mitglied in einem Stiftungsorgan sein?

Stifterinnen und Stifter selbst können Teil des Stiftungsvorstands oder Kuratoriums sein. Externe Experten (z. B. Juristen, Steuerberater) können für professionelle Verwaltung hinzugezogen werden. In Familienstiftungen sind häufig Angehörige als Mitglieder der Organe vorgesehen. Die richtige Besetzung der Stiftungsorgane ist entscheidend für eine langfristig erfolgreiche Stiftung, da sie die Umsetzung des Stiftungszwecks sicherstellt und für rechtliche sowie finanzielle Stabilität sorgt.

Satzung & Organisation

Die Stiftungssatzung ist das zentrale Dokument jeder Stiftung. Sie legt die Ziele, Strukturen und Verwaltungsregeln fest und stellt sicher, dass die Stiftung langfristig ihren Zweck erfüllt. Eine sorgfältige und präzise Satzung verhindert spätere Rechtsstreitigkeiten oder Unklarheiten.

Warum ist die Stiftungssatzung so wichtig?

Rechtliche Grundlage der Stiftung
  • Die Satzung bildet das fundamentale Regelwerk und definiert Verwaltung, Organe und Mittelverwendung.
  • Eine unklare oder unvollständige Satzung kann die Stiftung in ihrer Handlungsfähigkeit einschränken.
Sicherung des Stifterwillens
  • Die Satzung schützt die ursprünglichen Ziele der Stiftenden und verhindert unerwünschte Zweckänderungen.
  • Änderungen sind nur unter bestimmten Bedingungen möglich und unterliegen der Stiftungsaufsicht.

Welche Inhalte gehören in eine Stiftungssatzung?

Die Satzung sollte folgende Kernbestandteile enthalten: Stiftungszweck
  • Detaillierte Beschreibung des Ziels der Stiftung.
  • Gemeinnützige oder privatnützige Ausrichtung.
Name & Sitz der Stiftung
  • Der Name kann den Stifter widerspiegeln oder neutral sein.
  • Der Sitz bestimmt die zuständige Stiftungsbehörde.
Kapitalausstattung & Vermögensverwaltung
  • Festlegung des Stiftungskapitals & nachhaltige Finanzierungsstrategie.
  • Regeln zur Verwendung von Erträgen & möglichen Zustiftungen.
Stiftungsorgane & ihre Aufgaben
  • Zusammensetzung und Rechte des Stiftungsvorstands.
  • Eventuelle Gremien wie Beirat oder Kuratorium.
Regeln zur Mittelverwendung
  • Klare Vorgaben zur Finanzierung von Projekten.
  • Falls gemeinnützig: Einhaltung der steuerlichen Vorgaben.
Änderungsmöglichkeiten & Auflösung
  • Regelungen für Satzungsänderungen bei veränderten Bedingungen.
  • In welchen Fällen kann die Stiftung aufgelöst oder mit einer anderen Stiftung fusioniert werden?

Die Rolle der Stiftungsaufsicht

  • Prüft die Einhaltung der Satzung und den bestimmungsgemäßen Einsatz der Mittel.
  • Je nach Bundesland ist die Stiftungsbehörde oder ein Regierungspräsidium zuständig.
  • Eine regelmäßige Berichtspflicht (z. B. Finanzberichte, Projektberichte) sorgt für Transparenz.

Optimierung der Satzung für mehr Flexibilität

  • Eine zu starre Satzung kann spätere Anpassungen erschweren.
  • Empfehlenswert: Formulierungen mit Entwicklungsspielraum, um auf veränderte Bedingungen reagieren zu können.
Die Satzung ist das Fundament einer Stiftung – sie bestimmt deren Langfristigkeit, Handlungsfreiheit und rechtliche Stabilität. Eine sorgfältige Ausarbeitung mit juristischer Beratung ist daher unerlässlich.

Steuerliche Aspekte & Vorteile

Die steuerliche Behandlung einer Stiftung hängt maßgeblich davon ab, ob sie gemeinnützig oder privatnützig ist. Während gemeinnützige Stiftungen erhebliche Steuervergünstigungen genießen, unterliegen Familienstiftungen anderen steuerlichen Regelungen.

Steuervorteile einer gemeinnützigen Stiftung:

Befreiung von Erbschafts- und Schenkungssteuer: Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen sind komplett steuerfrei. Keine Körperschafts- und Gewerbesteuer: Erträge aus Kapitalanlagen und Spenden sind steuerlich begünstigt. Die Stiftung kann Spendenbescheinigungen ausstellen. Spendenabzug für Stifter & Zustifter: Bis zu 1 Mio. € Sonderausgabenabzug möglich. Unternehmen können ebenfalls Stiftungen steuerlich fördern. Umsatzsteuerbefreiung in vielen Bereichen: Bildungseinrichtungen oder kulturelle Projekte können steuerliche Vorteile erhalten.

Steuerliche Besonderheiten von Familienstiftungen

Erbersatzsteuer alle 30 Jahre: Die Stiftung unterliegt einer Erbersatzsteuer. Es wird angenommen, dass das Vermögen auf zwei Kinder vererbt wird (Freibetrag 800.000 €). Körperschaftsteuer (15 %) auf Stiftungserträge: Einkünfte aus Vermietung, Kapitalanlagen oder Unternehmensbeteiligungen werden mit einer Körperschaftsteuer besteuert. Vorteil: Keine Gewerbesteuer, sofern keine gewerbliche Tätigkeit besteht. Vergleich: Gemeinnützige Stiftung vs. Familienstiftung
Steuerart Gemeinnützige Stiftung Familienstiftung
Erbschaft- & Schenkungssteuer Steuerfrei Erbersatzsteuer alle 30 Jahre
Körperschaftsteuer Befreit 15 %
Gewerbesteuer Befreit Keine Gewerbesteuer (bei passiver Vermögensverwaltung)
Spendenabzug möglich? Ja Nein

Gründungskosten & Kapital

Die Gründung einer Stiftung ist mit verschiedenen Kosten verbunden – von der Kapitalausstattung über rechtliche Gebühren bis hin zu laufenden Verwaltungskosten. Je nach Stiftungsform können diese unterschiedlich ausfallen.

Wie viel Kapital benötigt eine Stiftung?

Rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts
  • In der Regel Mindestkapital ab 150.000 € (je nach Bundesland).
  • Kapital muss so angelegt sein, dass die Erträge den Stiftungszweck finanzieren können.
Treuhandstiftung
  • Keine festen Mindestanforderungen – oft zwischen 10.000 und 20.000 € möglich
  • Eine spätere Aufstockung durch Spenden möglich.
Familienstiftung
  • Kapitalbedarf hängt von der Zielsetzung ab – in der Regel höheres Startvermögen erforderlich.
  • Sollte langfristig genug Erträge generieren, um Ausschüttungen an Begünstigte zu leisten.
Gemeinnützige Stiftung
  • Kapital hängt von den geplanten Projekten ab.
  • Zustiftungen & Spenden können zur Finanzierung genutzt werden.

Welche laufenden Kosten entstehen?

Nach der Gründung fallen jährliche Verwaltungskosten an, die sich aus folgenden Posten zusammensetzen:
  • Buchhaltung & Steuerberatung – ca. 1.000 bis 5.000 € jährlich.
  • Berichtspflichten & Stiftungsaufsicht – jährliche Prüfungen & Berichte müssen erstellt werden.
  • Personal- oder Verwaltungsaufwand – Falls Mitarbeiter oder externe Berater benötigt werden.

Möglichkeiten zur Kapitalfinanzierung

Stiftungen finanzieren sich nicht nur durch das Anfangskapital, sondern auch durch nachhaltige Einnahmequellen: Zustiftungen – Externe Spender können das Stiftungsvermögen aufstocken. Erträge aus Kapitalanlagen – Aktien, Anleihen, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen. Fördermittel & öffentliche Zuschüsse – Besonders für gemeinnützige Stiftungen. Spenden & Fundraising-Kampagnen – Besonders effektiv für soziale Projekte. Ein durchdachtes Finanzierungsmodell stellt sicher, dass die Stiftung langfristig handlungsfähig bleibt und ihren Zweck dauerhaft erfüllen kann.

Beispiele & Anwendungsfälle

Eine Stiftung zu gründen kann viele verschiedene Zwecke verfolgen – von der Sicherung eines Familienvermögens über die Förderung sozialer Projekte bis hin zur Unterstützung wissenschaftlicher Innovationen. Hier sind einige typische Anwendungsfälle für unterschiedliche Stiftungsformen.

Beispiel 1: Familienstiftung zur Unternehmenssicherung

Situation: Ein Unternehmer möchte sein Unternehmen über Generationen hinweg in der Familie halten, aber gleichzeitig sicherstellen, dass es nicht durch Erbstreitigkeiten oder Teilverkäufe zerschlagen wird. Lösung: Er gründet eine Familienstiftung, die 100 % der Unternehmensanteile hält. Die Familie erhält regelmäßige Ausschüttungen aus den Erträgen, kann aber das Unternehmen selbst nicht verkaufen. Vorteile:
  • Schutz vor Erbstreitigkeiten
  • Sicherstellung der Unternehmensnachfolge
  • Steuerliche Vorteile gegenüber direkter Vererbung

Beispiel 2: Gemeinnützige Stiftung zur Bildungsförderung

Situation: Eine wohlhabende Familie möchte Bildungsprojekte fördern und langfristig Stipendien für benachteiligte Kinder finanzieren. Lösung: Die Familie gründet eine gemeinnützige Stiftung, die Spenden sammeln und steuerlich begünstigt operieren kann. Vorteile: Steuerfreiheit für Stiftungserträge Möglichkeit, Spenden von Dritten zu erhalten Langfristige gesellschaftliche Wirkung

Lohnt es sich, eine Stiftung zu gründen?

Die Entscheidung, eine Stiftung zu gründen, ist eine langfristige Verpflichtung, die sowohl Vorteile als auch Herausforderungen mit sich bringt. Ob sich eine Stiftung lohnt, hängt von den persönlichen Zielen, finanziellen Möglichkeiten und dem gewünschten Einfluss auf die Gesellschaft oder das Familienvermögen ab.

Vorteile einer Stiftung

Steuerliche Vorteile
  • Gemeinnützige Stiftungen profitieren von vollständiger Steuerfreiheit (keine Erbschafts-, Körperschafts- oder Gewerbesteuer).
  • Familienstiftungen bieten steuerliche Vorteile gegenüber direkter Vererbung.
Vermögensschutz & Nachlassregelung
  • Eine Stiftung kann das Familienvermögen langfristig sichern, ohne es durch Erbschaften zu zersplittern.
  • Unternehmensanteile können in eine Stiftung eingebracht werden, um die Kontrolle in der Familie zu halten.
Gesellschaftliche Wirkung & Nachhaltigkeit
  • Stifter hinterlassen ein Vermächtnis, das über Generationen hinweg wirkt.
  • Gemeinnützige Stiftungen können bedeutende soziale, kulturelle oder wissenschaftliche Projekte fördern.
Flexibilität durch verschiedene Stiftungsformen
  • Eine Treuhandstiftung ermöglicht bereits mit geringem Kapital eine Stiftungsgründung.
  • Verbrauchsstiftungen erlauben den gezielten Einsatz von Kapital über einen festgelegten Zeitraum.

Herausforderungen & Überlegungen vor der Gründung

⚠ Kapitalbindung & eingeschränkte Flexibilität
  • Stiftungskapital bleibt in der Regel unantastbar, nur die Erträge dürfen genutzt werden.
  • Eine Rückübertragung von Vermögen an den Stifter ist nicht möglich.
⚠ Hoher Verwaltungsaufwand
  • Stiftungen müssen regelmäßige Berichte & Finanzübersichten erstellen.
  • Die Stiftungsaufsicht überwacht die Einhaltung des Stiftungszwecks.
⚠ Langfristige Verantwortung
  • Eine Stiftung kann nicht einfach wieder aufgelöst werden.
  • Satzungsänderungen sind oft nur unter strengen Auflagen möglich.

Für wen lohnt sich eine Stiftung?

Unternehmer, die ihr Unternehmen langfristig erhalten wollen Wohlhabende Familien, die eine nachhaltige Nachlassregelung suchen Personen, die einen sozialen oder gemeinnützigen Zweck langfristig fördern möchten Spender & Investoren, die steueroptimiert Kapital einsetzen möchten

Fazit 

Die Gründung einer Stiftung ist ein bedeutender Schritt, der sorgfältige Planung und strategische Überlegungen erfordert. Ob gemeinnützige Stiftung, Familienstiftung oder Treuhandstiftung – jede Stiftungsform bietet unterschiedliche Vorteile und Gestaltungsmöglichkeiten.

Die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick:

Eine Stiftung bietet steuerliche Vorteile, insbesondere für gemeinnützige Stiftungen. Die Wahl der richtigen Stiftungsform hängt von den individuellen Zielen und finanziellen Möglichkeiten ab. Eine Stiftung ist eine langfristige Entscheidung – sie kann nicht einfach aufgelöst oder rückgängig gemacht werden. Professionelle Beratung ist essenziell, um die rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Aspekte optimal zu gestalten. Die Stiftungssatzung bildet das Fundament, das den Stiftungszweck, die Kapitalverwaltung und die Organe regelt.

Nächste Schritte: Wie Sie eine Stiftung gründen können

  1. Klären Sie Ihre Ziele: Soll die Stiftung gemeinnützig sein oder der langfristigen Vermögenssicherung dienen?
  2. Wählen Sie die passende Stiftungsform: Rechtsfähige Stiftung, Familienstiftung oder Treuhandstiftung?
  3. Planen Sie die Kapitalausstattung: Welche Finanzierungsstrategien sind sinnvoll?
  4. Erstellen Sie die Stiftungssatzung & das Stiftungsgeschäft.
  5. Lassen Sie die Stiftung von der Stiftungsbehörde anerkennen.
🔹Haben Sie weitere Fragen zur Stiftungsgründung?  Lassen Sie sich von unseren Experten für Stiftungsrecht und Vermögensverwaltung beraten, um die optimale Lösung für Ihre Stiftung zu finden.

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