Sämtliche Angaben auf unserer Website dienen nur der allgemeinen Informationen und stellen keine Rechts- und/oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Unser Angebot kann eine individuelle Rechts- und/oder Steuerberatung durch einen unabhängigen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater im Einzelfall nicht ersetzen.

Familienstiftung

Familienstiftung - das Richtige für meine Familie & mich?

Wenn Ihnen das Wohl Ihrer Familie am Herzen liegt und Sie Ihr Vermögen dauerhaft auch nach Lebzeiten für Ihre Nachkommen sichern möchten, dann lautet die Antwort: Ja.

Wenn Sie Fragen zu Familienstiftungen haben, beraten wir Sie gerne. Ratgeber Stiftung unterstützt Sie bei der Konzeption Ihrer Familienstiftung. Bei der rechtlichen bzw. steuerlichen Gestaltung sollten Sie einen qualifizierten Rechts- bzw. Steuerbeistand miteinbeziehen.

Die Vorteile einer Familienstiftung

  • Die Familienstiftung kann Ihren Familiennamen tragen, so dass dieser erhalten bleibt.
  • Sie als Stifter bestimmen den förderungswürdigen Zweck selbst.
  • Familienmitglieder können langfristig abgesichert werden.
  • Das Familienvermögen ist durch die Stiftung geschützt und bleibt erhalten.
  • Sie haben auch die Möglichkeit Ihr Unternehmen auf die Familienstiftung zu übertragen.
  • Sie schaffen eine klare Nachlassregelung.

Damit Sie einen Überblick bekommen... 

informiert Sie Ratgeber Stiftung zum Thema Familienstiftung:

Die Familienstiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des Privatrechts, die keine eigene Rechtsform darstellt. Das Wort "Familienstiftung" ist somit kein feststehender Begriff. Man kann sagen, es handelt sich um eine mit Vermögen ausgestattete Institution. Der Stifter bringt Privat- und/oder Betriebsvermögen in die Familienstiftung ein und die Erträge der Stiftung werden dann an die begünstigten Familienmitglieder ausgeschüttet, wodurch deren Versorgung auf Dauer sichergestellt werden soll. Eine Familienstiftung hat folglich die Aufgabe, den Interessen einer Familie bzw. einzelner Familienmitglieder zu dienen, d.h. sie verfolgt privatnützige Zwecke.

Besteuerung 

Ratgeber Stiftung informiert:

Da Familienstiftungen nicht am Gemeinwohl orientiert sind, können sie auch nicht die Vorteile steuerbegünstigter Stiftungen genießen, d.h. sie unterliegen der regulären Besteuerung. Dennoch können sie Potential zur Steueroptimierung bieten. Des weiteren unterliegt die Familienstiftung der sogenannten Erbersatzsteuer. Ganz allgemein gesagt, fingiert diese eine Vermögensübertragung durch Erbfolge im wiederkehrenden Turnus von 30 Jahren. Bei weiterführenden Fragen zum Thema Besteuerung von Stiftungen sollten Sie einen fachkundigen Steuerberater miteinbeziehen.
Wenn Sie erfahren möchten, ob eine Familienstiftung das Richtige für Sie ist, sprechen Sie uns an. Gemeinsam finden wir die Antwort.

Welche Gründe sprechen für die Errichtung einer Familienstiftung?

ganzheitlichkeit

Das Vermögen des Stifters bleibt in der Ganzheit erhalten, d.h. eine Familienstiftung verhindert, dass das bestehende Vermögen im Laufe der Zeit z.B. durch Erbgänge oder Scheidung zersplittert und so auseinander bricht. Da es sich um eine zweckgebundene Vermögensmasse handelt, ist sie jedem Zugriff durch die Familie entzogen. Lediglich die Erträge der Stiftung kommen den ausgewählten Familienmitgliedern dauerhaft zugute.

Vermögensschutz

Die Familienstiftung stellt ein solides Instrument des Vermögensschutzes dar, da es vor einem unberechtigten Zugriff von Dritten auf das Stiftungsvermögen schützen kann ("asset protection"). So kann beispielsweise sichergestellt werden, dass das Stiftungsvermögen vor einem Haftungs- oder Gläubigerzugriff sowie bei Scheidung abgeschottet wird. Damit kann das Vermögen über Generationen hinweg dauerhaft gesichert werden.

Geregelte Versorgung

Die Versorgung der Familienmitglieder ist geregelt. Personen, die durch den Stiftungszweck begünstigt werden, werden als Destinatäre bezeichnet. In der Stiftungssatzung wird geregelt, wer Destinatär einer Stiftung ist. Entweder wird die Begünstigung allen Destinatären nach einem festen Verteilungsschlüssel voraussetzungslos gewährt oder es erhalten nur bestimmte Destinatäre Begünstigungen (z.B. für die Ausbildung).

Unternehmensverbundene Familienstiftung 

Ratgeber Stiftung informiert:

Ein Stifter hat die Möglichkeit sein Unternehmen der Familienstiftung zu übertragen. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass das Unternehmen auch den nachfolgenden Generationen erhalten bleibt, da es zu keiner Zersplitterung der Gesellschaftsanteile kommen kann. Hier ist es wichtig, ein tragfähiges und zukunftssicheres Modell zu entwickeln, das auf der einen Seite das Management dazu befähigt, wirtschaftlich zum Wohle des Unternehmens zu handeln und auf der anderen Seite eine kompetente Stiftungsverwaltung zulässt, die die Interessen der Familie vertritt.

Eine beliebte Form dies sicherzustellen, ist die sogenannte Beteiligungsträgerstiftung: in diesem Fall hält die Stiftung nur die Beteiligung an einem Unternehmen, entweder ganz oder zumindest mehrheitlich. Der Vorteil ist, dass das Unternehmen seine Rechtsform behalten kann und das Management weiterhin handlungsfähig bleibt. Die Beteiligungsträgerstiftung ist nur ein Beispiel von vielen für ein steuerlich und wirtschaftlich optimales Zusammenspiel von Stiftung und Unternehmen.

Wie entsteht eine Familienstiftung?

Ratgeber Stiftung informiert:

Eine Familienstiftung entsteht wie jede rechtsfähige Stiftung des Privatrechts durch das Stiftungsgeschäft und die staatliche Anerkennung. Mit Ihrem Zweck verfolgt sie die Förderung des Wohles einer oder mehrerer bestimmter Familien bzw. Familienmitglieder. Deshalb gilt es, die Zweckmäßigkeit einer Familienstiftung zu prüfen. Neben der Konzeption einer Stiftungssatzung müssen auch der Stiftungsvorstand und die Stiftungsorgane bestimmt werden.

Im Weiteren geht es um die Vermögensausstattung der Stiftung durch das Stiftungsgeschäft. Darunter versteht man das Einbringen von Vermögen in die Stiftung bzw. bei der Stiftung von Todes wegen durch eine testamentarische Regelung. Bei der Errichtung einer Familienstiftung sollten mindestens 100.000 € als Stammeinlage in die Stiftung eingebracht werden. Wenn alle Unterlagen vollständig sind, muss der Antrag bei der zuständigen Stiftungsbehörde eingereicht werden. Im Anerkennungsverfahren wird dann geprüft, ob die Stiftung rechtsfähig ist. Wenn alle Vorgaben erfüllt sind, erlangt die Familienstiftung ihre Rechtsfähigkeit.

Die richtige Wahl Ihres Treuhänders

Welche wichtigen Aspekte/Fragen muss der Stifter beachten, wenn er eine Familienstiftung gründen will?

[thrive_accordion_group title=''][thrive_accordion title='Vermögensfragen' no='1/3' default='no']Mit welchem Vermögen soll die Familienstiftung ausgestattet werden? Soll nur Barvermögen in die Stiftung fließen und/oder sollen Unternehmensanteile der Stiftung übertragen werden? Bringt es Vorteile, wenn man seinen Immobilienbesitz der Stiftung überträgt? [/thrive_accordion][thrive_accordion title='Begünstigungen der Familienmitglieder' no='2/3' default='yes']Welche Familienmitglieder sollen von der Stiftung begünstigt werden (Festlegung der Destinatäre)? In welcher Höhe und in welchen zeitlichen Abständen sollen die Destinatäre Zuwendungen durch die Stiftung erhalten? Sollen alle gleich bedacht werden? Welche Bedeutung hat das eventuell für die erbschaftssteuerliche Behandlung der Stiftung? [/thrive_accordion][thrive_accordion title='Fragen rund um den Vorstand' no='3/3' default='no']Soll ich als Stifter gleichzeitig der Vorstand meiner Familienstiftung werden oder bestimme ich eine Person meines Vertrauens für diese Aufgabe? Gibt es Kriterien, die ein Stiftungsvorstand erfüllen muss? Braucht meine Familienstiftung darüber hinaus einen Stiftungsrat? [/thrive_accordion][/thrive_accordion_group]

Ratgeber Stiftung hilft Ihnen gerne bei der Beantwortung Ihrer Fragen. 

Darüber hinaus begleiten wir Sie auf dem Weg zur Gründung Ihrer Stiftung zusammen mit Ihrem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater Ihres Vertrauens.

RS Ratgeber Stiftung Beratung e.K.
Lise-Meitner-Str. 17
40764 Langenfeld (Rheinland)

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